In den Vereinigten Arabischen Emiraten treffen moderne Infrastruktur, futuristische Architektur und orientalischer Wüstenzauber aufeinander. Wer im Land Ferien machen möchte oder plant, seinen Wohnsitz nach Dubai zu verlegen, muss die Einreisebestimmungen der Vereinigten Arabischen Emirate kennen und hinsichtlich der Aufenthaltsdauer, Wareneinfuhr oder Zollbestimmungen einige Dinge beachten.
Einreisebestimmungen
Das Auswärtige Amt in Dubai schreibt für Touristen, die sich weniger als 90 Tage in Dubai aufhalten, kein Visum vor. Benötigt werden allerdings ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass oder ein nicht verlängerter Kinderreisepass. Vorläufige Reisedokumente oder verlängerte Kinderreisepässe berechtigen nicht zur Einreise.
Im Reisepass müssen die Geschlechter wie folgt eingetragen sein: „M“ für männlich und „F“ für weiblich. Wurde ein „X“ eingetragen, wird die Einreise nicht gestattet. Eine Einreiseerlaubnis wird auch nicht erteilt, wenn das Geburtsdatum im Reisepass nicht ordnungsgemäß mit Zahlen belegt ist und lediglich mit „XX.XX“ angegeben wird.
Sicherheitslage
Das Auswärtige Amt Dubai macht Angaben zur aktuellen Sicherheitslage in der Region. Dubai gilt als sichere Reisedestination. Die Behörden überwachen die Lage in der Region kontinuierlich und stellen ein hohes Sicherheitsniveau sicher.
Vor der geplanten Reise nach Dubai bietet es sich an, die Informationen zu verfolgen und sich auf den neuesten Stand zu bringen. Tauchen Fragen und Unsicherheiten auf, kann das Konsulat von Dubai in Deutschland Auskunft geben.
Wer sich bereits in Dubai aufhält, ist angehalten, sich über die Medien vor Ort über die allgemeine Sicherheitslage zu informieren. Den Anweisungen lokaler Behörden und Sicherheitsbeauftragten ist Folge zu leisten. Die Behörden empfehlen, die aktuellen Hinweise zu beachten und sich über offizielle Kanäle zu informieren. Informationen zur Sicherheit werden beispielsweise von der National Emergency Crisis and Disasters Management Authority der Vereinigten Arabischen Emirate herausgegeben.
Die innenpolitische Lage Dubais kann als sicher und stabil bezeichnet werden. Da das Stadtgebiet weitläufig von der Polizei überwacht wird, sind Streiks oder öffentliche Proteste und Ausschreitungen nicht zu befürchten.
Kriminalität
Die Vereinigten Arabischen Emirate zeichnet eine sehr geringe Kriminalitätsrate aus. Wie überall ist dennoch Achtsamkeit bei Wertsachen empfehlenswert. Das Auswärtige Amt der VAE schätzt die Gefahr bei größeren Veranstaltungen oder in Shopping-Malls am höchsten ein. Es wird empfohlen, auf die sichere Aufbewahrung von Bargeld, Papieren und Kreditkarten zu achten. Die Speicherung von Fotokopien kann helfen, bei einem Verlust schnell zu reagieren und ggf. zügig Ersatzdokumente auszustellen.
Der bargeldlose Zahlungsverkehr sollte in Dubai priorisiert werden. Bargeld sollte nur in kleinen Summen mitgeführt werden. Kommt es am Flughafen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln zu größeren Menschenansammlungen, ist besonders auf die mitgeführten Wertsachen zu achten. Wer in Dubai ungewöhnliche und unerwartete Telefonanrufe oder E-Mails erhält, sollte Skepsis walten lassen und sich bei unseriösen Gewinnversprechen oder Hilfegesuchen vermeintlicher Familienangehöriger an die Polizei wenden.
Klima und Natur
Dubai wird von einem heißen und trockenen Wüstenklima beherrscht. In den Sommermonaten kommt es besonders in Küstennähe zu einem Anstieg der Luftfeuchtigkeit. Während der Wintermonate kann es gelegentlich zu stärkeren Regenfällen kommen. Die Behörden informieren rechtzeitig über aktuelle Wetterhinweise. Bei Aufenthalten im Freien ist auf ausreichend Sonnenschutz zu achten. Die NCEMA stellt Mitteilungen über die aktuelle Wetterlage und entsprechende Warnhinweise bereit. Bei Unwetterwarnungen sind Wadis unverzüglich zu verlassen. Kinder sollten an den Stränden nicht unbeaufsichtigt zurückgelassen werden.
Dubai-Visa aus Deutschland – was ist zu beachten
Deutsche Staatsangehörige, die sich zu Besuchszwecken in Dubai aufhalten und dort keiner geregelten Arbeit nachgehen, benötigen kein Visum. Laut Auswärtigem Amt Dubai ist die Einreise für eine Aufenthaltsdauer von maximal 90 Tagen, verteilt auf einen Zeitraum von bis zu 180 Tagen, nicht an ein Visum gebunden. Ein gültiger biometrischer Reisepass reicht für diesen Zweck aus.
Während dieses Zeitraums einer Beschäftigung nachzugehen, ist nicht gestattet. Dabei ist es unerheblich, ob man dafür bezahlt wird oder die Tätigkeit unentgeltlich erledigt. Die Behörden sind berechtigt, den Aufenthalt über den angegebenen Zeitraum von 90 Tagen hinaus zu verlängern. Eine Verlängerung des Aufenthalts ist möglich, sollte jedoch rechtzeitig beantragt werden, um zusätzliche Kosten oder Unannehmlichkeiten zu vermeiden.
Wer nach Dubai ausreisen möchte und beabsichtigt, in den Vereinigten Arabischen Emiraten einer Arbeit nachzugehen, sollte sich im Vorfeld beim Auswärtigen Amt Dubai über die aktuell geltenden Einreisebestimmungen informieren.
Einfuhrbestimmungen Dubai
Bis zu einem Gegenwert von maximal 100.000 AED können Landes- oder Fremdwährungen uneingeschränkt nach Dubai eingeführt werden. Reisende, die älter als 18 Jahre sind, dürfen maximal vier Liter Alkohol oder zwei Kästen Bier, jeweils 24 Flaschen oder Dosen, einführen. Eingeführt werden dürfen maximal 400 Zigaretten, bis zu einem Maximalwert von 2.000 AED. Andere Tabakwaren sind bis zu einem Gegenwert von 3.000 AED gestattet.
Die Einfuhr folgender Artikel ist verboten und wird mit hohen Strafen belegt:
- Drogen
- Waffen
- Falschgeld
- Pornografie
Als pornografische Schriften können bereits etwas freizügige Cover von Illustrieren angesehen werden. Die Behörden sind berechtigt, mitgeführte Smartphones, Tablets oder USB-Sticks einer Überprüfung zu unterziehen.
Medikamente
Liegt keine ärztliche Verordnung vor, sollte auf die Einfuhr von Medikamenten verzichtet werden. Generell dürfen einige Produkte wie CBD-Öl oder Hanfprodukte nicht eingeführt werden. Wer sich unsicher ist, ob er Medikamente nach Dubai einführen darf, kann sich beim Gesundheitsministerium der Emirate informieren. Dort ist eine Liste verfügbar, die Medikamente und Stoffe auflistet, die der Kontrolle der Behörden unterliegen. Es ist möglich, online eine Einfuhrerlaubnis für entsprechende Medikamente zu beantragen.
Tiere
Wer Haustiere in die VAE einführen möchte, sollte sich an die Auslandsvertretung Dubais in Deutschland wenden. Dort können spezifische Auskünfte erteilt werden. Generell müssen Tiere eine gültige Tollwutschutzimpfung besitzen und sich über einen Mikrochip zweifelsfrei identifizieren lassen.
Impfungen
Für Reisende aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Wer aus einem erklärten Gelbfiebergebiet einreist oder über zwölf Stunden während des Transitverkehrs in einem Gelbfiebergebiet Station gemacht hat, muss sich gegen Gelbfieber impfen lassen. Dies betrifft auch Kleinkinder, ab einem Alter von neun Monaten.
Vor der Einreise nach Dubai ist es ratsam, seinen Impfstatus zu überprüfen. Dies kann anhand des Impfkalenders der STIKO geschehen. Jeder Reisende sollte bestimmte Standardimpfungen besitzen.
Dazu zählen:
- Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf)
- Impfung gegen Keuchhusten
- Impfung gegen Masern
- Impfung gegen Diphtherie
- Grundimmunisierung gegen Kinderlähmung
Für Personen über 60 Jahren wurde eine Empfehlung herausgegeben, sich gegen Lungenentzündung impfen zu lassen und in den Wintermonaten auch eine Grippeimpfung abzuholen. Experten raten bei einer Reise in die Vereinigten Arabischen Emirate auch zu einer Impfung gegen Gelbsucht (Hepatitis A). Für Rucksacktouristen in den Emiraten ist ein Impfschutz gegen Tollwut und Typhus ratsam.
Zollbestimmungen
Gegenstände für den persönlichen Gebrauch im Rahmen einer Kurzreise nach Dubai sind zollfrei, müssen aber wieder ausgeführt werden.
Zollfrei bleiben:
- 000 Zigaretten
- 400 Zigarren
- zwei Kilogramm Tabak
- zwei Liter Spirituosen (mehr als 22 Volumenprozente)
- zwei Liter Wein
Die Einfuhr von Alkohol ist nur Nicht-Muslimen gestattet. Auf dem Landweg darf kein Alkohol nach Dubai gelangen. Die Einfuhr nach Sharjah ist untersagt.
Bei der Ausreise sind pro Person Waren im Gesamtwert von 300 Euro auf dem Landweg gestattet. Auf dem Luft- und Seeweg liegt der Warenwert bei 430 Euro. Jugendliche unter 15 Jahren können Waren bis zu einem Wert von 175 Euro ausführen, ohne dafür Zoll bezahlen zu müssen.
Abgabefrei bleiben auch:
- 200 Zigaretten
- 100 Zigarillos
- 50 Zigarren
- 250 Gramm Tabak
- ein Liter Spirituosen mit mehr als 22 Volumenprozenten Alkohol
- vier Liter Wein (nicht schäumend)
- 16 Liter Bier
Alternativ zu einem Liter Spirituosen mit mehr als 22 Volumenprozenten Alkohol können auch zwei Liter Spirituosen mit einem geringeren Alkoholgehalt ausgeführt werden.
Botschaft oder Konsulat – was ist der Unterschied?
Eine Botschaft ist für rein politische Aufgaben zuständig und kümmert sich in der Regel nicht um die Belange von Normalbürgern. Die konsularischen Abteilungen der Botschaften sind für die Verwaltungsaufgaben zuständig. Wer Dokumente, Pässe oder Visa benötigt, muss sich an das Konsulat von Dubai in Deutschland wenden.
Aufgaben der Botschaft der VAE in Deutschland
Die Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate befindet sich in Berlin. Dieser Standort ist entscheidend, damit die Unterhaltung diplomatischer Beziehungen zwischen Deutschland und den VAE möglich wird. Ahmed Alattar fungiert als Botschafter der Vereinigten Arabischen Emirate in Deutschland. Er vertritt die Interessen des Landes und hilft bei der Kommunikation beider Länder.
Die konsularische Abteilung der Botschaft übernimmt folgende Aufgaben:
- Reisedokumente ausstellen
- rechtliche Beratung und Unterstützung
- Beglaubigung von Dokumenten
- Visa ausstellen
- Hilfen in Notfällen
Wichtige Adressen:
Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate in Deutschland
Hiroshimastraße 18 bis 20
Berlin
Telefon: +49 30 51 65 16
Fax: + 49 30 516 519 00
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 10:00 bis 15:00 Uhr
Ansprechpartner: Ahmed Alattar, außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter
Generalkonsulat der Vereinigten Arabischen Emirate in Deutschland
Lohengrinstraße 21
München
Telefon: +49 89 412 00 10
Fax: +49 89 41 20 01 80
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr
Ansprechpartner: Yousuf A. R. Z. Hayaie, Generalkonsul
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