Gibt es noch das Doppelbesteuerungsabkommen Dubai-Deutschland

Doppelbesteuerungsabkommen werden zwischen Deutschland und weiteren Staaten geschlossen. Diese Verträge haben zum Ziel, zu verhindern, dass im Ausland erzielte Einkünfte zweifach besteuert werden. Wir klären die Frage, ob ein Abkommen zwischen Deutschland und Dubai existiert und was getan werden kann, um eine Doppelbesteuerung zu verhindern.

Warum existieren Doppelbesteuerungsabkommen?

Eine doppelte Steuerlast droht Personen, die aus anderen Ländern Einkünfte beziehen. Jedes Land besitzt eigene Steuergesetze. Greift das Abkommen nicht, dürfen beide Staaten ihr Steuerrecht anwenden und auch auf dieselben Einkünfte in vollem Umfang den doppelten Steuersatz verlangen.

Das Doppelbesteuerungsabkommen lässt sich bei beschränkter wie unbeschränkter Steuerpflicht anwenden. Als unbeschränkt steuerpflichtig gelten Personen, die sich mindestens die Hälfte des Jahres in Deutschland aufhalten. Ist dies der Fall, sind alle weltweit generierten Einnahmen in Deutschland zu versteuern. Wer dagegen beschränkt steuerpflichtig ist, muss nur die in Deutschland erzielten Einkünfte steuerlich geltend machen.

Bei einem Doppelbesteuerungsabkommen einigt sich Deutschland mit einem anderen Staat auf einen völkerrechtlichen Vertrag. Damit möchte die Finanzverwaltung die doppelte Besteuerung ausschließen, gleichzeitig aber auch eine doppelte Nichtbesteuerung unterbinden.

Aktuell hat Deutschland mit circa 100 Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Die Abkommen können unterschiedliche Regelungen enthalten und sich daher im Wortlaut deutlich voneinander unterscheiden.

Wie lässt sich Doppelbesteuerung vermeiden?

Eine Doppelbesteuerung kann vermieden werden, wenn Personen ein zwischen zwei Staaten geschlossenes Doppelbesteuerungsabkommen nutzen oder auf die nationalen Steuervorschriften Bezug nehmen.

Im Doppelbesteuerungsabkommen ist die Besteuerung von grenzüberschreitenden Einkünften klar geregelt. Abhängig von der Art der Einkünfte kann eine Doppelbesteuerung durch den Gebrauch von Anrechnungsmethode oder Freistellungsmethode vermieden werden.

Die Freistellungsmethode befreit in einem Land schon besteuerte Einkünfte vor der doppelten Besteuerung. Durch die Anrechnungsmethode wird es möglich, sich die schon in einem anderen Land berücksichtigte Steuer gutschreiben zu lassen.

Auch wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Dubai nicht mehr greift, verfügt das deutsche Steuerrecht über einige Maßnahmen, die eine doppelte Besteuerung ausschließen.

Laut § 34 c Absatz 1 EStG und § 26 Absatz 1 KStG kann die ausländische Steuer auf die  Steuer in Deutschland angerechnet werden. In § 34 c Absatz 2 und 3 EStG kann die ausländische Steuer von der Bemessungsgrundlage im Inland abgezogen werden. Diese Möglichkeiten greifen aber im Falle von Dubai und Deutschland nicht, da in den Vereinigten Arabischen Emiraten keine Steuern erhoben werden. In der Praxis müssen in Dubai erzielte Einkünfte in Deutschland voll versteuert werden, sofern natürliche und/oder juristische Personen die Voraussetzungen für eine unbeschränkte Steuerpflicht erfüllen.

Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen Dubai – Deutschland?

Deutschland und die Vereinigten Arabischen Emirate haben im Jahre 2011 ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Dieses hatte bis zum 31. Dezember 2021 Bestand. Bis zu diesem Zeitpunkt hätten beide Seiten sich für eine Verlängerung der Vereinbarung aussprechen müssen. Deutschland erklärte allerdings, das bestehende Abkommen mit Dubai nicht zu verlängern. Damit besteht seit dem 1. Januar 2022 kein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Dubai mehr.

Wie ist die Rechtslage aktuell?

Das Doppelbesteuerungsabkommen Dubai – Deutschland wurde nicht verlängert und existiert damit seit einigen Jahren nicht mehr. In den Vereinigten Arabischen Emiraten müssen Privatpersonen keine Einkommenssteuer zahlen. Damit bleibt die volle Besteuerung in Deutschland erhalten.

Wer in Dubai arbeitet und seinen Wohnsitz in Deutschland aufgibt, ist in Deutschland nur noch beschränkt steuerpflichtig und muss die in den Vereinigten Arabischen Emiraten erzielten Einkünfte in Deutschland nicht versteuern.

Für Firmen wirkt sich das Außerkrafttreten des Doppelbesteuerungsabkommens Dubai –Deutschland nicht nachteilig aus. Die deutschen Finanzbehörden haben Dubai nicht als Entwicklungsland betrachtet und daher die Freistellungsmethode nicht zur Anwendung gebracht. Stattdessen wurde die Anrechnungsmethode genutzt. Bei diesem Modell kommt es zur Anrechnung der im Ursprungsland gezahlten Steuer. Diese liegt in Dubai bei null Prozent. Diese Regelung betrifft Firmen, die in Deutschland einen steuerrechtlichen Sitz unterhalten.

Hat Dubai mit Österreich und der Schweiz ein Doppelbesteuerungsabkommen?

Die Rechtslage in der DACH-Region ist unterschiedlich. Zwischen den Vereinigten Arabischen Emiraten und Österreich besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen. Die Vereinbarung wurde im Jahre 2002 unterzeichnet und trat im Folgejahr in Kraft.

Auch die Schweiz und die Vereinigten Arabischen Emirate haben ein entsprechendes Abkommen geschlossen. Das Doppelbesteuerungsabkommen Dubai-Schweiz wurde im Jahre 2004 unterzeichnet und besteht seit dem Jahre 2008.

Vom Ministerium für Finanzen der Vereinigten Arabischen Emirate wird in regelmäßigen Abständen eine Auflistung herausgegeben, die besagt, welche Staaten mit Dubai ein Doppelbesteuerungsabkommen unterhalten. Im Jahre 2024 hatten 142 Länder mit den Vereinigten Arabischen Emiraten eine entsprechende Vereinbarung getroffen.

Bildnachweis: Depositphotos.com – Ruletkka (Andrei Sivuha)

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von Florian von Canal