Dubai-Steuersatz: Überblick über Gebühren und Abgaben

Dubai eilt der Ruf ein Steuerparadies zu sein voraus. Tatsächlich ist der Steuersatz in Dubai auffallend niedrig und Privatpersonen können im Emirat nahezu steuerfrei leben. Unser Ratgeber hilft Ihnen dabei, die steuerlichen Regelungen in Dubai zu verstehen und zu wissen, was für deutsche Einwanderer in Dubai steuerlich relevant ist.

Müssen die Menschen in Dubai Steuern zahlen?

Dubai ist als Steueroase bekannt. Einzelpersonen zahlen generell keine Einkommenssteuer. Auch eine Mehrwertsteuer gab es bis vor wenigen Jahren nicht. Diese wurde im Jahre 2018 eingeführt und seither werden auf bestimmte Waren und Dienstleistungen fünf Prozent Mehrwertsteuer erhoben. Unternehmen werden seit 2023 mit einer Körperschaftssteuer zur Kasse gebeten. Der Höchststeuersatz in Dubai liegt hier bei neun Prozent.

Wie finanziert sich das Emirat ohne Steuern?

Kein Land kann sich komplett ohne Steuern finanzieren. Steuereinnahmen werden durch die neu eingeführte Körperschaftssteuer generiert. Neben den Steuereinnahmen deckt Dubai seine Finanzen durch Gebühren, die für Dienstleistungen der Regierung erhoben werden oder aus den Erlösen aus Geschäftsaktivitäten.

Dazu zählen:

  • Anträge auf ein Visum und dessen Verlängerung
  • Zollabgaben auf Warenimporte
  • Gebühren für Geschäftslizenzen

Obwohl Erdöl in Dubai seit jeher keine führende Rolle gespielt hat, gehört auch der Ölsektor zu den wichtigsten Einnahmequellen.

Das Wirtschaftswachstum zielte in den vergangenen Jahrzehnten auf folgende Branchen ab:

  • Finanzen
  • Einzelhandel
  • Immobilien
  • Tourismus

Höchster Steuersatz in Dubai

Im direkten Vergleich zu den steuerlichen Belastungen in Deutschland kommen auf die Menschen in den Vereinigten Arabischen Emiraten nur wenige Steuern zu. In Deutschland werden vom Fiskus in Abhängigkeit zum steuerpflichtigen Einkommen verschiedene Steuersätze erhoben. Die Skala reicht bis zu einem Höchststeuersatz von 45 Prozent. In Dubai ist der Steuersatz weit geringer. Auf das Einkommen von natürlichen/juristischen Personen wird keine Steuer erhoben.

Persönliches Einkommen ist in Dubai generell steuerfrei. Dazu zählen:

  • Löhne und Gehälter
  • Renten
  • Kapitalerträge
  • Mieten
  • Kapitalerträge
  • Schenkungen
  • Erbschaften

Erst 2018 wurde in Dubai mit der Value Added Tax (VAT) eine Umsatzsteuer eingeführt. Die Steuer wird anhand des Transaktionswertes bestimmt und muss vom Endverbraucher bezahlt werden. Eine Vorsteuer ist in Dubai dagegen nicht üblich. Beim Kauf von Immobilien ist eine Übertragungsgebühr in Höhe von vier Prozent fällig. Für diese Summe kommt in der Regel der Käufer auf.

Mit der Housing Fee hat Dubai eine Art Mietsteuer eingeführt. Diese beträgt fünf Prozent und ist jährlich zu zahlen. Damit werden die Reinigung der Immobilien, die Entsorgung des anfallenden Abfalls und andere öffentliche Dienstleistungen finanziert.

Dubai Steuersatz: ein Überblick über zu zahlende Steuern

Die Steuern in Dubai bleiben überschaubar. In folgender Übersicht möchten wir die bestehenden Steuersätze für Privatpersonen und Unternehmen auf den Punkt bringen.

  • Einkommenssteuer: In den Vereinigten Arabischen Emiraten wird keine Einkommenssteuer erhoben. Dies gilt für Einheimische wie auch für Einwanderer und Expats.
  • Mehrwertsteuer: Die Vereinigten Arabischen Emirate haben im Jahre 2018 die Mehrwertsteuer (VAT) eingeführt. In Dubai liegt der Steuersatz bei fünf Prozent. Die VAT kommt bei fast allen Waren und Dienstleistungen zur Anwendung.
  • Körperschaftssteuer: Die Körperschaftssteuer wurde in den Emiraten im Juni 2023 eingeführt. Der Steuersatz liegt bei neun Prozent. Die Körperschaftssteuer betrifft ausschließlich Unternehmen. Einzelpersonen sind davon nicht betroffen. Versteuert werden müssen Einkommen, die über einem Jahresumsatz von 375.000 AED/ 86.855,38 Euro liegen.
  • Grundsteuer: Eine wiederkehrende Grundsteuer im eigentlichen Sinne gibt es in Dubai nicht. Stattdessen wird beim Immobilienkauf eine Registrationsgebühr fällig. Diese liegt bei vier Prozent des Kaufpreises und kann als einmalige Grundsteuer verstanden werden.
  • Tourismusabgaben: In den Hotels und weiteren touristischen Einrichtungen müssen die Gäste eine Tourismusabgabe entrichten.
  • Maut: In Dubai wird auch Maut kassiert. Dafür werden elektronische Mautsystem eingesetzt. Sobald ein Fahrzeug die Mautstellen passiert, wird die Gebühr automatisch fällig.

Körperschaftssteuer: diese neuen Regelungen gelten

Seit Juni 2023 gilt die neue Körperschaftssteuer. Der Freibetrag liegt bei 375.000 AED. Über die spezifischen Regelungen herrscht auch zwei Jahre nach der Einführung noch keine abschließende Klarheit. Privatpersonen können einen Umsatzfreibetrag von einer Million AED in Anspruch nehmen. Dies entspricht etwa 250.000 Euro. Nicht qualifizierte Freezones dürfen vom „Small Business Relief“ Gebrauch machen. Dieses Paket sieht bis 2026 Umsatzgrenzen von drei Millionen AED vor. Von der gewerblichen Körperschaftssteuer bleiben Kapitalerträge oder Dividenden unberührt. Damit kann die Einführung der Körperschaftssteuer mit Vor- und Nachteilen verbunden sein.

Bildnachweis: Depositphotos.com – Tiko0305 (Sevak Aramyan)

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von Florian von Canal