Dubai besitzt zahlreiche wirtschaftliche Vorteile. Diese Vorzüge nutzen zu können und gleichzeitig seinen Wohnsitz in Deutschland zu behalten, klingt verlockend. Für viele Unternehmer ergeben sich lukrative Möglichkeiten. Diesen Schritt zu wagen, ist allerdings auch mit einigen Herausforderungen verbunden. Wir klären Sie auf, welche rechtlichen wie steuerlichen Kriterien zu beachten sind.
Müssen Unternehmer auch in Dubai wohnen?
Wer eine Firma in Dubai gründen möchte, muss nicht zwingend auch dauerhaft dort leben. Eine Firma in Dubai zu gründen und den Wohnsitz in Deutschland zu behalten, ist also möglich.
Dabei müssen einige Punkte beachtet werden:
- Firma in Dubai: Das Unternehmen muss sich nachweislich in Dubai befinden. Die geschäftlichen Entscheidungen und Aktivitäten müssen definitiv von den Emiraten ausgehen.
- Präsenz vor Ort: Wer eine Firma in Dubai gründet, sollte sich auch regelmäßig im Emirat aufhalten. Eine Präsenz vor Ort ist wichtig, um sich Einblicke in die Geschäftstätigkeit zu verschaffen und die Arbeitsabläufe an Ort und Stelle zu dokumentieren oder ggf. zu optimieren.
- Geschäftssitz in Dubai: Es muss sich ohne Probleme nachweisen lassen, dass sich der Unternehmenssitz in Dubai befindet.
Firma in Dubai gründen, Wohnsitz in Deutschland behalten: die Voraussetzungen
Um eine Firma in Dubai gründen zu können, bedarf es einiger Voraussetzungen:
- Rechtsform auswählen: Vor der Geschäftsgründung steht die Wahl der passenden Rechtsform. Neben dem Einzelunternehmen ist die Limited Liability Company (LLC) eine beliebte Rechtsform.
- Lizenzierung schaffen: Die Geschäftstätigkeit kann nur aufgenommen werden, wenn spezielle Lizenzen vorliegen. Dabei kann es sich um Lizenzen für Handel, Industrie oder Dienstleistungen handeln.
- Registrierung abschließen: Das Unternehmen muss beim Department of Economic Development (DED) oder in einer der zahlreichen Freihandelszonen registriert sein.
Firma in Dubai, Wohnsitz in Deutschland: Welche Rechtsformen sind möglich?
Welche Rechtsform das Unternehmen haben soll, ist von den individuellen Bedürfnissen abhängig. Wir möchten Ihnen einen kleinen Überblick über die gängigsten Rechtsformen liefern.
Limited Liability Company (LLC)
Diese Rechtsform ist schnell gegründet, zwei bis drei Tage vor Ort reichen dafür aus. Ein Geschäftsführer ist Pflicht. Gesellschafter können bestellt werden. Die Lizenzkosten belaufen sich auf etwa 3.500 Euro. Für das Unternehmen besteht Buchhaltungspflicht. Es ist mit Gesamtkosten zwischen 7.000 und 12.000 Euro zu rechnen.
Einzelunternehmen
Ausländer, die in Dubai ein Einzelunternehmen gründen möchten, benötigen vor Ort einen Serviceagenten. Meistens muss kein Stammkapital eingezahlt werden. Bei entsprechender Qualifikation fallen keine Steuern für Freezone-Firmen an. Es besteht Buchhaltungspflicht.
Freezone-Company
Die Firmengründung kann innerhalb von drei Tagen abgewickelt werden. Die Lizenzkosten hängen von der Wahl der Freezone und der Geschäftstätigkeit ab. Die Kosten betragen etwa 5.000 bis 10.000 Euro.
Firma in Dubai, Wohnsitz in Deutschland: Steuern sparen leicht gemacht
Dubai ist als Geschäftsstandort äußerst attraktiv. Firmengründer profitieren von zahlreichen steuerlichen Erleichterungen.
- Einkommenssteuer: In den Vereinigten Arabischen Emiraten fällt keine Einkommenssteuer an, um in den Genuss dieses Steuervorteils zu kommen, müssen Firmengründer allerdings ihren Wohnsitz in die Vereinigten Arabischen Emirate verlegen, um der Doppelbesteuerung in Deutschland zu entgehen.
- Körperschaftssteuer: Firmen in Dubai unterliegen der Körperschaftssteuer. Diese beträgt neun Prozent. Im Einzelfall kann die Steuer für Freezone-Unternehmen entfallen. Dabei handelt es sich um Einzelfallentscheidungen.
Welche Rolle spielt das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Dubai und Deutschland?
Eine Firma in Dubai gründen und den Wohnsitz in Deutschland behalten. Eine verlockende wie lukrative Aussicht. Doch ein Punkt spielt hier eine nicht unwesentliche Rolle: Aktuell besteht zwischen Dubai und Deutschland kein Doppelbesteuerungsabkommen. Der Vertrag wurde im Jahre 2021 nicht verlängert. Deutschland hatte sich damals gegen eine Fortführung der Vereinbarung ausgesprochen. Doppelbesteuerungsabkommen werden geschlossen, um zu verhindern, dass im Ausland erwirtschaftetes Einkommen auch in Deutschland steuerlich erfasst wird.
Wer eine Firma in Dubai gründet und den Wohnsitz in Deutschland behält, unterliegt automatisch dem Welteinkommensprinzip, welches besagt, dass im Ausland erzielte Einkünfte in Deutschland versteuert werden müssen.
Um die steuerliche Belastung zu minimieren, bieten sich folgende Maßnahmen an:
- Der Geschäftsbetrieb in Dubai muss nachgewiesen werden.
- Es ist auf eine ausreichend dokumentierte Geschäftstätigkeit zu achten.
- Wird ein Geschäftsführer vor Ort eingestellt, lässt sich belegen, dass die geschäftlichen Aktivitäten von Dubai aus gesteuert werden.
- Die Firma benötigt eine feste Geschäftsadresse.
- Der deutsche Geschäftsführer sollte häufiger vor Ort sein und regelmäßig Geschäftstreffen abhalten, die dann entsprechend dokumentiert werden.
Mit diesen Maßnahmen kann den steuerlichen Herausforderungen beider Länder entsprochen werden und die steuerliche Belastung lässt sich senken.