Die Gründung einer Firma in Dubai bei gleichzeitigem Wohnsitz in Deutschland ist ein komplexes Thema, das viele Unternehmer interessiert. Es locken steuerliche Vorteile in den Vereinigten Arabischen Emiraten, während man weiterhin in der Heimat leben möchte.

Grundsätzlich ist es möglich, eine Firma in Dubai zu gründen und den Wohnsitz in Deutschland zu behalten. Allerdings müssen dabei die Steuergesetze beider Länder genau beachtet werden. Seit 2022 besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen mehr zwischen Deutschland und den VAE.

Unternehmer sollten bedenken, dass Einkünfte aus Dubai auch in Deutschland versteuert werden müssen. Es gelten strenge Anforderungen hinsichtlich Dokumentation und Berichterstattung. Eine sorgfältige Planung und professionelle Beratung sind unerlässlich, um alle rechtlichen und steuerlichen Aspekte korrekt zu handhaben.

Grundlagen der Besteuerung in Deutschland

Das deutsche Steuersystem basiert auf dem Wohnsitzprinzip und unterscheidet zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht. Diese Konzepte sind entscheidend für die steuerliche Behandlung von Personen mit internationalen Verbindungen.

Wohnsitzprinzip

Das Wohnsitzprinzip ist ein zentrales Element des deutschen Steuerrechts. Es besagt, dass Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland hier steuerpflichtig sind.

Der Wohnsitz wird definiert als der Ort, an dem jemand eine Wohnung unter Umständen innehat, die auf die Absicht schließen lassen, diese beizubehalten und zu benutzen.

Der gewöhnliche Aufenthalt gilt als gegeben, wenn sich jemand an einem Ort unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort nicht nur vorübergehend verweilt.

Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht

Die unbeschränkte Steuerpflicht tritt ein, wenn eine Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Dies bedeutet, dass das gesamte Welteinkommen in Deutschland versteuert werden muss.

Bei der beschränkten Steuerpflicht werden nur die in Deutschland erzielten Einkünfte besteuert. Dies betrifft Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.

Für Deutsche mit Firma in Dubai und Wohnsitz in Deutschland ist die unbeschränkte Steuerpflicht relevant. Sie müssen ihr gesamtes Einkommen, einschließlich der Einkünfte aus Dubai, in Deutschland versteuern.

Unterschiede zwischen Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt

Der Wohnsitz und der gewöhnliche Aufenthalt sind zwei unterschiedliche Konzepte im deutschen Steuerrecht. Beide haben Auswirkungen auf die Steuerpflicht einer Person in Deutschland.

Ein Wohnsitz wird begründet, wenn jemand eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er sie beibehalten und benutzen wird. Die Wohnung muss objektiv zum Wohnen geeignet sein.

Der gewöhnliche Aufenthalt hingegen bezieht sich auf das zeitliche Moment des Aufenthalts in Deutschland. Eine Person hat ihren gewöhnlichen Aufenthalt dort, wo sie sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass sie an diesem Ort nicht nur vorübergehend verweilt.

Ein wesentlicher Unterschied: Für den gewöhnlichen Aufenthalt muss keine feste Wohnung zur Verfügung stehen. Es wird gesetzlich ein gewöhnlicher Aufenthalt unterstellt, wenn ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als 6 Monaten vorliegt.

Die Prüfung von Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt ist für die Bestimmung der Steuerpflicht in Deutschland zwingend erforderlich. Beide Konzepte werden nach nationalem Steuerrecht beurteilt.

Steuerauswirkungen einer Firma in Dubai

Die steuerlichen Aspekte einer Firmengründung in Dubai sind komplex und erfordern sorgfältige Beachtung. Es gibt sowohl Vorteile als auch potenzielle Fallstricke zu berücksichtigen.

Unternehmensbesteuerung in Dubai

Dubai bietet steuerliche Anreize für Unternehmen. Die Körperschaftsteuer beträgt lediglich 9% auf den Jahresgewinn. Dies ist deutlich niedriger als in vielen anderen Ländern, einschließlich Deutschland.

Freizonen in Dubai ermöglichen sogar eine vollständige Steuerbefreiung für bestimmte Geschäftsaktivitäten. Diese Vorteile machen Dubai zu einem attraktiven Standort für internationale Unternehmen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Geschäftsbetrieb nachweislich in Dubai stattfinden muss. Eine reine Briefkastenfirma reicht nicht aus, um die steuerlichen Vorteile zu nutzen.

Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den VAE

Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten regelt die Besteuerung von Einkünften aus grenzüberschreitenden Aktivitäten.

Wichtige Punkte des DBA:

  • Vermeidung der doppelten Besteuerung
  • Regelungen zur Quellensteuer
  • Bestimmungen zur Ansässigkeit

Trotz des DBA bleiben deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland grundsätzlich in Deutschland steuerpflichtig. Das weltweite Einkommen muss in Deutschland versteuert werden.

Eine steuerliche Ansässigkeit in den VAE ist erforderlich, um die vollen Steuervorteile in Dubai zu nutzen. Dies erfordert oft einen dauerhaften Aufenthalt vor Ort.

Meldepflichten in Deutschland

Bei einer Firma in Dubai und Wohnsitz in Deutschland bestehen wichtige steuerliche Verpflichtungen. Die Steuererklärungspflicht und das Außensteuergesetz spielen eine zentrale Rolle für die korrekte Versteuerung von Einkünften aus dem Ausland.

Steuererklärungspflicht

Personen mit Wohnsitz in Deutschland müssen ihre weltweiten Einkünfte dem deutschen Fiskus offenlegen. Dies gilt auch für Einkommen aus einer Firma in Dubai. Die Steuererklärung muss alle Einnahmen, unabhängig vom Ursprungsland, beinhalten.

Wichtige Punkte:

  • Jährliche Abgabe der Steuererklärung
  • Angabe aller in- und ausländischen Einkünfte
  • Mögliche Anrechnung ausländischer Steuern

Eine genaue Dokumentation der Geschäftstätigkeit in Dubai ist unerlässlich. Dies erleichtert die korrekte Erfassung in der deutschen Steuererklärung.

Außensteuergesetz und Hinzurechnungsbesteuerung

Das Außensteuergesetz zielt darauf ab, Steuervermeidung durch Auslandsfirmen zu verhindern. Es regelt die Besteuerung von Einkünften aus ausländischen Gesellschaften.

Kernpunkte:

  • Prüfung auf Anwendbarkeit der Hinzurechnungsbesteuerung
  • Besteuerung passiver Einkünfte in Deutschland
  • Mögliche Doppelbesteuerung bei aktiven Einkünften

Die Hinzurechnungsbesteuerung greift, wenn die ausländische Gesellschaft niedrig besteuerte passive Einkünfte erzielt. In diesem Fall werden die Einkünfte dem deutschen Gesellschafter zugerechnet und in Deutschland versteuert.

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten

Die Kombination einer Firma in Dubai mit Wohnsitz in Deutschland eröffnet interessante steuerliche Möglichkeiten. Es gibt legale Wege, die Steuerlast zu optimieren und von den Vorteilen beider Länder zu profitieren.

Verlagerung des Wohnsitzes

Eine Option ist die Verlegung des steuerlichen Wohnsitzes nach Dubai. Dies erfordert jedoch eine tatsächliche Präsenz vor Ort. Der Unternehmer muss nachweisen, dass sein Lebensmittelpunkt in den VAE liegt.

Folgende Kriterien sind wichtig:

  • Mindestens 183 Tage pro Jahr in Dubai verbringen
  • Familiäre und soziale Bindungen in den VAE aufbauen
  • Geschäftliche Aktivitäten hauptsächlich von Dubai aus steuern

Bei erfolgreicher Verlagerung entfällt die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland. Einkünfte aus der Dubai-Firma unterliegen dann nicht der deutschen Besteuerung.

Nutzung von Doppelbesteuerungsabkommen

Alternativ kann das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den VAE genutzt werden. Dies ermöglicht eine steueroptimierte Gestaltung bei Beibehaltung des deutschen Wohnsitzes.

Wichtige Aspekte:

  • Zuordnung der Einkünfte zum richtigen Staat
  • Anrechnung bereits gezahlter Steuern
  • Nutzung von Progressionsvorbehalten

Eine sorgfältige Planung ist unerlässlich. Die korrekte Anwendung des Abkommens kann die Gesamtsteuerlast erheblich reduzieren, ohne den Wohnsitz aufgeben zu müssen.

Rechtliche Rahmenbedingungen in den VAE

Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) bieten spezifische rechtliche Strukturen für Unternehmen und Aufenthaltsgenehmigungen. Diese Regelungen sind entscheidend für Unternehmer, die eine Firma in Dubai gründen möchten.

Gesellschaftsformen in Dubai

In Dubai stehen verschiedene Gesellschaftsformen zur Verfügung. Die Limited Liability Company (LLC) ist eine beliebte Option. Sie ähnelt der deutschen GmbH und erfordert einen lokalen Sponsor mit 51% Anteil.

Freizonen-Unternehmen erlauben 100% ausländisches Eigentum. Sie bieten Steuervorteile und vereinfachte Gründungsprozesse.

Einzelunternehmen sind für bestimmte Aktivitäten möglich, benötigen aber oft einen lokalen Dienstleistungsagenten.

Aktiengesellschaften sind für größere Projekte geeignet, haben jedoch strengere Anforderungen.

Visa und Aufenthaltsgenehmigung in Dubai

Für den Aufenthalt in Dubai sind verschiedene Visa-Optionen verfügbar. Investoren können ein Investoren-Visum beantragen, das bis zu 10 Jahre gültig sein kann.

Arbeitnehmer benötigen ein Arbeitsvisum, das vom Arbeitgeber gesponsert wird. Es ist in der Regel 2-3 Jahre gültig und verlängerbar.

Freiberufler können ein Freiberufler-Visum in bestimmten Freizonen erhalten. Dies ermöglicht ihnen, selbstständig zu arbeiten.

Familienangehörige können durch den Hauptvisumsinhaber gesponsert werden. Kinder bis 18 Jahre (oder bis 21 Jahre, wenn sie studieren) sind eingeschlossen.

Schlussfolgerung

Die Gründung einer Firma in Dubai mit Wohnsitz in Deutschland ist möglich, erfordert jedoch sorgfältige Planung und Beachtung der steuerlichen Aspekte beider Länder.

Unternehmer müssen eine klare Trennung zwischen ihrem deutschen Wohnsitz und der Geschäftstätigkeit in Dubai sicherstellen. Dies ist entscheidend, um steuerliche Risiken zu minimieren.

Die wirtschaftliche Substanz des Unternehmens in Dubai spielt eine wichtige Rolle. Sie hilft, die Hinzurechnungsbesteuerung zu vermeiden und die Glaubwürdigkeit der Geschäftstätigkeit zu untermauern.

Seit 2022 besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen mehr zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten. Dies bedeutet, dass Einkünfte aus Dubai auch in Deutschland versteuert werden müssen.

Unternehmer sollten sich bewusst sein, dass strenge Anforderungen an Dokumentation und Berichterstattung bestehen. Eine professionelle Beratung durch Steuerexperten ist dringend zu empfehlen.

Trotz der Herausforderungen kann dieses Modell bei korrekter Umsetzung Vorteile bieten. Es ermöglicht, von den steuerlichen Vorteilen in Dubai zu profitieren, während man seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland behält.

Häufig gestellte Fragen

Die steuerlichen Aspekte und rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Firma in Dubai bei gleichzeitigem Wohnsitz in Deutschland sind komplex. Es gibt wichtige Punkte zu beachten, von Steuerverpflichtungen bis hin zu praktischen Erfahrungen und Kosten.

Welche steuerlichen Verpflichtungen ergeben sich, wenn man eine Firma in Dubai gründet und in Deutschland wohnt?

Personen mit Wohnsitz in Deutschland sind unbeschränkt steuerpflichtig. Das bedeutet, dass Einkünfte aus der Dubai-Firma in Deutschland versteuert werden müssen.

Eine genaue Dokumentation und Berichterstattung der Unternehmensaktivitäten ist erforderlich. Die deutschen Finanzbehörden prüfen solche Konstellationen besonders genau.

Wie wirkt sich das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Dubai und Deutschland aus, wenn man in Dubai eine Firma hat und in Deutschland lebt?

Seit 2022 besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen mehr zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten. Dies hat zur Folge, dass in Dubai erwirtschaftete Gewinne in Deutschland voll steuerpflichtig sind.

Eine Anrechnung eventuell gezahlter Steuern in Dubai auf die deutsche Steuerschuld ist nicht mehr möglich.

Was sind die Voraussetzungen, um in Dubai eine Firma zu gründen, während man seinen Wohnsitz in Deutschland hat?

Für die Gründung einer Firma in Dubai ist kein Wohnsitz vor Ort erforderlich. Ein deutscher Staatsbürger kann eine Firma in einer Freihandelszone gründen und gleichzeitig in Deutschland wohnen bleiben.

Es ist jedoch wichtig, die steuerrechtlichen Konsequenzen dieser Konstellation zu beachten. Die Einhaltung deutscher Steuergesetze ist unerlässlich.

Welche Erfahrungen haben Unternehmer mit der Gründung einer Firma in Dubai gemacht?

Viele Unternehmer schätzen die niedrigen Unternehmenssteuern in Dubai. Diese liegen bei nur 9% des Jahresgewinns.

Die einfache Firmengründung und das internationale Geschäftsumfeld werden oft positiv hervorgehoben. Allerdings berichten einige von Herausforderungen bei der Einhaltung deutscher Steuervorschriften.

Mit welchen Kosten muss man rechnen, wenn man in Dubai eine Freezone Firma gründet?

Die Kosten für eine Firmengründung in einer Dubai Freezone variieren je nach gewählter Zone und Unternehmensform. Grundsätzlich fallen Gebühren für die Lizenz, Visum und Büroräume an.

Zusätzlich sollten Kosten für Rechts- und Steuerberatung eingeplant werden, um alle rechtlichen Anforderungen in Deutschland und Dubai zu erfüllen.

Welche Vor- und Nachteile hat ein Firmensitz in Dubai gegenüber Deutschland?

Vorteile eines Firmensitzes in Dubai sind die niedrige Unternehmensbesteuerung und das internationale Geschäftsumfeld. Die Infrastruktur ist modern und auf Unternehmen ausgerichtet.

Nachteile ergeben sich aus der komplexen steuerlichen Situation bei Wohnsitz in Deutschland. Der administrative Aufwand und die Kosten für Steuerberatung können erheblich sein.

Immobilien Navigator Dubai

von Florian von Canal

Immobilien Creator Dubai