Umsatzsteuer in Dubai: Unterschied zu Deutschland einfach erklärt

Umsatzsteuer in Dubai

Im Vergleich zu den meisten europäischen Ländern bietet Dubai erhebliche Steuervorteile. Die Steuerbelastung ist wesentlich geringer. Bei Auswanderern ist Dubai beliebter als je zuvor. Europäische Investoren profitieren vom Mangel an Immobilieneinkommenssteuer. In Europa sind Investoren zu hohen Steuerabgaben gezwungen. Auch bei der Umsatzsteuer in Dubai gibt es Unterschiede.

Dubai Umsatzsteuer – was ist zu beachten?

Dubai zählt zu den Vereinigten Arabischen Emiraten. Eine klassische Umsatzsteuer gibt es in den Emiraten nicht. Hierbei besteht ein Unterschied zum europäischen Steuersystem. Im Jahre 2018 wurde in Dubai eine Mehrwertsteuer eingeführt. Diese wird auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben und kommt in jeder Phase der Lieferkette zur Anwendung. Die Steuerlast liegt beim Endverbraucher, wenn er die Waren oder Dienstleistungen erwirbt.

Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in Dubai?

Die MwSt. in Dubai wird als Value Added Tax, kurz VAT, bezeichnet. Der Steuersatz der Mehrwertsteuer in Dubai liegt bei fünf Prozent. Die VAT wird von allen Produzenten und Händlern angewendet. Bei einigen Produkten oder Dienstleistungen bestehen Ausnahmen. Diese sind in Dubai von Mehrwertsteuer befreit. Dabei müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein.

Wie funktioniert die Umsatzsteuer in Dubai?

Zur Anwendung kommt in der Regel der feste Steuersatz von fünf Prozent. Daran haben sich die Hersteller und Händler zu halten. Abhängig von der Art und der Verwendung der Waren oder Dienstleistungen kann eine Mehrwertsteuerbefreiung ausgesprochen werden. Die Firmen in den Vereinigten Arabischen Emiraten müssen die Mehrwertsteuer an die Regierung abführen. Da, wie in Deutschland ebenfalls üblich, eine Vorsteuer zu zahlen ist, lässt sich die endgültige Steuerlast dadurch senken.

Dubai Steuerparadies – stimmt das wirklich?

Dubai ist steuerlich attraktiv. Besonders Privatpersonen profitieren von den Steuern in Dubai. Die Vereinigten Arabischen Emirate erheben keine Einkommenssteuer auf Privateinkommen. Dies heißt konkret, dass auf Gehälter, Mieteinnahmen oder Renten keine Steuern gezahlt werden müssen. Diese Regel gilt nicht nur für Einheimische, sondern auch für Ausländer, die sich in Dubai aufhalten. Neben der Mehrwertsteuer wurde 2023 eine Körperschaftssteuer eingeführt. Diese beträgt neun Prozent und muss von Unternehmen gezahlt werden. Trotz dieser Angleichungen in der jüngsten Vergangenheit hat Dubai nichts von seiner steuerlichen Attraktivität eingebüßt.

Kann die Umsatzsteuer in Dubai rückerstattet werden?

Unter bestimmten Voraussetzungen können Touristen, die in Dubai einkaufen, sich die Mehrwertsteuer zurückholen. Es kann eine Mehrwertsteuerrückerstattung beantragt werden. Dabei werden 85 Prozent der Gesamtsumme an gezahlter Mehrwertsteuer zurückerstattet. Pro steuerfreiem Etikett wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 4,80 AED fällig. Die Rückerstattung kann bei der Ausreise am Flughafen oder an diversen Standorten in Dubai in die Wege geleitet werden. Damit die Rückerstattung gewährt wird, sind die entsprechenden steuerfreien Etiketten und Quittungen aufzubewahren.

Für welche Waren und Dienstleistungen in Dubai fällt keine Mehrwertsteuer an?

Auch wenn es keine klassische Umsatzsteuer in Dubai gibt, wird die Mehrwertsteuer für einen Großteil an Waren und Dienstleistungen erhoben.

In einigen Fällen gilt eine Mehrwertsteuerbefreiung:

  • Finanzdienstleistungen
  • Gesundheitsleistungen
  • Immobilienverkäufe
  • Bildungseinrichtungen

Keine Mehrwertsteuer wird auch für den Export bestimmter Waren und Dienstleistungen erhoben. Auch wenn keine Steuern anfallen, ist auf eine korrekte Rechnungsstellung zu achten.

Muss ich Miete in Dubai versteuern?

Wer in Dubai eine Immobilie vermietet, muss darauf keine Steuern zahlen. Mieteinnahmen werden in Dubai nicht besteuert. Ausnahmen bestehen, wenn ein Haupt- oder Nebenwohnsitz in Deutschland besteht. Deutschland folgt dabei dem Welteinkommensprinzip. Dieses besagt, dass Einkünfte, wo immer sie erzielt wurden, in Deutschland steuerpflichtig sind. Um Doppelbesteuerungen und Steuerforderungen zu vermeiden, empfiehlt sich die Beratung durch einen Steuerberater.

Was ist bei Krypto-Steuern in Dubai zu beachten?

Auf private Gewinne aus Kryptowährungen muss keine Einkommenssteuer gezahlt werden. Auf den Verkauf von Bitcoin muss ebenfalls keine Steuer gezahlt werden. Auch kurz- oder langfristige Kursgewinne werden nicht besteuert. Die Mehrwertsteuer findet beim Kauf oder Verkauf von Kryptowährung generell keine Anwendung.

Die Virtual Assets Regulatory Authority, kurz VARA, ist als erste unabhängige Regulierungsbehörde der Welt im Jahre 2022 gegründet worden. Sie kümmert sich allein um virtuelle Vermögenswerte und überwacht Krypto-Unternehmen in Dubai, die sich nicht in den Finanzfreizonen befinden. VARA ist für den Schutz der Anleger zuständig. Kryptobörsen müssen sich dort registrieren lassen.

Wann müssen in Dubai Krypto-Steuern gezahlt werden?

Sind Krypto-Geschäfte nicht mehr allein privater Natur, wird in bestimmten Fällen Krypto-Steuer fällig.

Steuern werden fällig bei:

  • Unternehmen, die mit Krypto betrieben werden (Krypto-Börsen)
  • Freiberuflern, die als Krypto-Händler auftreten
  • Krypto-Aktivität in einer Freihandelszone ohne Steuerbefreiung
  • professioneller Kauf und Verkauf von NFTs

Wird Bergbau als Hobby betrieben, bleibt er steuerfrei. Der kommerzielle Betrieb gilt als Geschäftstätigkeit. Dann müssen Körperschaftssteuer und ggf. auch Mehrwertsteuer gezahlt werden.

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Immobilien Navigator Dubai

von Florian von Canal