Fragen zum Kauf

Fragen & Antworten zum Kauf von Immobilien in Dubai

Ja! Sie dürfen als Ausländer ein Dubai eine Immobilie werden. Ein Erwerb ist in allen Freehold Gebieten möglich. Zu den Freehold Gebieten zählen die bekanntesten und beliebtesten Viertel Dubais. Freehold bedeutet, dass der Erwerber sämtliche Rechte an der Wohnung und dem Grundstückteil erwirbt. Die Rechte an Grundstück und Wohnung sind somit vergleichbar wie solche in Deutschland.

Unsere Kunden profitieren hier von unserer langjährigen Expertise als Immobilienunternehmen in Deutschland. Wir setzen hier die gleichen Maßstäbe für eine Immobilientransaktion wie in Deutschland. Insofern unterscheiden sich die maßgeblichen Kriterien für einen Immobilienkauf in Dubai nicht von dem in Europa in Deutschland.

Wichtig sind:

  1. Immobilienberater Ihres Vertrauens
  2. Lage, Lage, Lage
  3. Bauqualität/ Referenz des Bauträgers
  4. Grundrisse
  5. Kaufpreis

Gerne beraten wir Sie hierzu ausführlich und zeigen Ihnen die jeweiligen Bauprojekte in Dubai. Um Sie zu Ihrer Wunschimmobilie beraten zu können, möchten wir Sie und Ihre Zielsetzung gerne näher kennenlernen, um Ihnen das zu Ihnen passende Objekt anbieten zu können. Um die für Sie passende Lage zu ermitteln kommt es immer auf die Zielsetzung des Immobilienkaufes an.

Sollten Sie eine Immobilie zur Eigennutzung erwerben wollen, sind persönliche Vorlieben für die jeweiligen Lagen in Dubai maßgeblich. Wir kennen alle bestehenden und künftigen Projekte in Ihren Lieblingslagen und beraten Sie hierzu gerne.

Wenn Sie eine Immobilie als Kapitalanlage erwerben möchten gibt es zwei Optionen – eine Investition in Entwicklungslagen oder ein Investment in einer 1A Lage.

BR steht für Bedroom – Schlafzimmer. Es wird somit beschrieben wie viele Schlafzimmer eine Immobilie hat. Pro Schlafzimmer gibt es immer auch ein Bad. Hinzukommt dann ein Wohnzimmer, Küche und ein Gäste-WC. Gibt es zusätzliche Zimmer, steht dies immer in der Immobilienanzeige. In Dubai gibt es häufig den Zusatz „Maids-Room“. Dies bedeutet, dass die Immobilie ein weiteres meist sehr kleines Schlafzimmer mit einem kleinen Bad für eine Haushälterin/Nanny etc. hat.

Wenn sich unsere Kunden für Ihre Wunschimmobiie entschieden haben, begleiten wir selbstverständlich während des gesamten Kaufprozesses.

Die Abwicklung der Immobilientransaktion erfolgt über das DLD – Dubai Land Department. Hier werden die Verträge erstellt und bei Eigentumsübertragung der Name des neuen Eigentümers eingetragen und registriert. Sie erhalten dann eine Eigentümerurkunde – des title Deed. Aus dieser Eigentümerurkunde leiten Sie sodann sämtlich Eigentümerrecht ab. Die Eigentumsübertragung selbst erfolgt bei einem sog. Registration trustee – welches dem Notariat in Deutschland entspricht.

Wenn Sie sich für Ihre Wunschimmobilie eines namhaften Bauträgers der Stadt entschieden haben, werden wir diese zunächst für Sie reservieren. Die Schritte laufen dann wie folgt ab:

  1. Kaufentscheidung
  2. Reservierung der Immobilie
  3. Reservierungsbestätigung
  4. Erste Kaufpreisrate (meist 10%-30% Prozent) und notarielle Bestätigung durch das DLD (Dubai Land Department)
  5. Abschluss des Kaufvertrags
  6. Bezahlung nach Payment-Plan
  7. Übergabe des Objektes

Gerne beraten wir Sie persönlich zu den jeweiligen Zahlungsoptionen der Bauträger und Objekte. Häufig gibt es hier smarte Finanzierungsoptionen (Payment-Plan) beim Bauträger selbst. Demnach staffelt sich die Bezahlung des Kaufpreises bis zur Übergabe des Objektes.

Der einfache Immobilienerwerb dauert zwischen 3 Tagen und 3 Wochen.

Gerne beraten wir Sie, zu den hier in Betracht kommenden Möglichkeiten. Prinzipiell kann eine Immobilie mit einer Finanzierung aus Ihrer Heimat erworben werden oder auch vor Ort über eine Hypothek. Es ist gerade bei Off-Plan Objekten sehr attraktiv die Immobilie direkt beim Bauträger über einen sog. Payment-Plan zu erwerben. Sie haben dazu ausschließlich eine Anzahlung zu leisten und bezahlen die Immobilie dann in Raten. Erst mit Fertigstellung wird ein Großteil des Kaufpreises fällig.

Wir arbeiten hierzu auch mit deutschen Banken zusammen und können Sie hier zu in Betracht kommenden Möglichkeiten beraten.

  1. Es gibt hier eine Gebühr in Höhe von 4% des Kaufpreises, welche an das Dubai Land Department zu entrichten ist.
  2. Für die Eigentumsübertragung bei Notariat wird eine Standardgebühr in Höhe von 4.200 AED umgerechnet ca. 1200 € fällig.
  3. Die Maklerprovisionen variieren je nach Objektart. Bei vielen Neubauimmobilien fallen keine Maklergebühren an.

Zwingend notwendig ist ein Bankkonto nicht. Es ist allerdings unbedingt empfehlenswert ein lokales Bankkonto zu eröffnen, da die Immobilie ja auch lokal unterhalten werden muss, bzw. Mieteinnahmen generiert werden.

Es gibt hier grundsätzlich keine Einschränkungen Geld in die UAE zu transferieren. Wir beraten Sie gerne zu den Optionen Ihre Transaktionsgebühren bei einem Geldtransfer in die UAE zu minimieren.

Es gibt einige Bauträger (wie z.B. Emaar) die die Bezahlung mit Kryptowährungen akzeptieren.

Zu diesem Thema beraten wir Sie gerne individuell. Es kommt hier darauf an, wie Sie die Immobilie nutzen möchten, welche Finanzierungsmöglichkeiten es gibt und wir Ihre persönliche Timeline ist. Möchten Sie die Immobilie eigennutzen und dies möglichst bald,ist eine Bestandsimmobilie oder eine Neubauimmobilie aus 2. Hand sicher eine interessante Alternative. Es gibt hier auch Neubauimmobilien, welche aus 2. Hand erworben werden können und kurz vor Fertigstellung stehen. Haben Sie mehr Zeit, wollen Sie nur investieren oder die Immobilie erst später selbst nutzen, kann eine Off-Plan Immobilie für Sie das Richtige sein.

Grundsätzlich können Sie mit einer Firma eine Immobilie erwerben. Diese Firma muss allerdings in den UAE gegründet worden sein oder gegründet werden.

Visa und Firmengründung

Ohne ein spezielles Visum erhalten Sie ein Touristen-Visum, welches Sie dazu berechtigt, sich 90 Tage im Jahr im Land aufzuhalten. Es gibt keinerlei Schwierigkeit bei der Ein- und Ausreise.

Ja und seit diesem Jahr ist dies noch einfacher möglich. Sie können das Goldene Visum beantragen, wenn Sie eine Immobilie erwerben die mind. 2 Millionen AED (ca. 544.528 USD) wert ist oder mehrere Immobilien mit diesem Gesamtwert erwerben. Das Goldene Visum berechtigt zum Aufenthalt von 5 Jahren.

Es gibt in Dubai keine Einkommen- oder sonstige Vermögenssteuer. Aktuell existiert lediglich eine Mehrwertsteuer, die 2018 in Dubai eingeführt.

Ja selbstverständlich. Hier in Dubai unterscheiden wir zwischen der Langzeitmiete (länger als 6 Monate) und der Kurzzeitvermietung (z.B. AirBnB).

Gerne unterstützen wir Sie bei der Langzeitvermietung Ihrer Immobilie und finden den für Sie passenden Mieter. Sollten Sie an einer Kurzzeitvermietung interessiert sein, können wir Ihnen ebenfalls ein interessantes Dienstleistungspaket anbieten.

Welche Art der Vermietung für Ihre Immobilie am lukrativsten ist, eruieren wir selbstverständlich mit Ihnen gemeinsam.

Derzeit zwischen 8%-10%. Das ist sehr attraktiv.

Dubai Invest Rechtsjournal

1. Erwerbsprozess

2. Geldtransfer nach Dubai

3. Mietrecht Dubai

Immobilien Creator Dubai

von Florian von Canal

Immobilien Creator Dubai